Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Wohngesund / Crepaz Gottfried

   
 

1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf-, Werkverträge und sonstige Leistungen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbestimmungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt wird. Soweit in der jeweils gültigen Preisliste bzw. in Sonderangeboten unserer Firma Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen enthalten sind, gehen diese den entsprechenden nachfolgenden Bedingungen vor, sofern bei Vertragsabschluß ausdrücklich auf solche Preislisten und/oder Sonderangebote Bezug genommen wird. Alle übrigen nachstehend angeführten Bedingungen behalten ihre Gültigkeit.


2. Angebot/Aufträge
Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Auftraggebers an. Bestellungen werde mit Zugang einer Auftragsbestätigung oder des Lieferscheines sowie bei Unterzeichnung unseres Angebot/ Bestellscheines verbindlich. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit schriftlicher Bestätigung durch uns, soweit sie nicht von § 10 KSchG erfasst werden.
Bestätigte Preise gelten nur bei tatsächlicher Abnahme der bestellten Menge. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn wir sie schriftlich als Festpreise zusagen, ansonsten kommen die am Tag der Lieferung nach unserer Preisliste gültigen Preise zur Berechnung.


3. Lieferung/Leistung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Erfüllungsort (Leistungsort) ist der Versandort, auch bei Lieferung "frei Bestimmungsort". Der Käufer hat für die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, die Ware dort abzuladen. In unserer Lieferung ist kein Vertragen der Waren enthalten. Wir setzen das Vorhandensein eines geeigneten Gabelsteplers zur Abladung voraus. Falls vom Frachtführer Kosten für Verzögerungen verrechnet werden sind diese vom Kunden zu bezahlen. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung unserer Vorlieferanten. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung der vom Käufer bis dahin zu erbringenden Vertragspflichten voraus. Arbeitskämpfe,unvorhergesehene Ereignisse, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht und verlängern die Lieferfrist sinngemäß. Es ist ausdrücklich vereinbart, dass nach entstprechender Werksnorm geliefert wird (DIN, EU oder andere Normen gelten nur wenn diese von uns in jedem Einzelfall schriftlich zugesagt wurde.)


4. Versandkosten
Sowohl bei Versand als auch bei Zustellung, sind die Kosten vom Käufer zu tragen. Ausgenommen schriftlich anders vereinbart!


5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder den sonst mit der Versendung Beauftragten auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn der Lieferer die Versandkosten übernommen hat. Offensichtliche Beschädigungen oder Fehlmeldungen
sind vom Käufer sofort bei der Lieferung auf dem Lieferschein oder Frachtbrief zu vermerken und vom Auslieferer schriftlich zu bestätigen.


6. Mängelrüge/Gewährleistung
Offensichtliche Beschädigungen und Fehlmengen sind bei sonstigem Verlust des Anspruches binnen fünf Werktagen schriftlich zu melden. Wird ein Mangel zu einem späteren Zeitpunkt offensichtlich jedoch
noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist, festgestellt, so hat ihn der Käufer binnen drei Werktagen nach der Entdeckung schriftlich zu melden. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Waren nichts geändert werden. Insbesondere darf die Ware nicht verarbeitet werden.
Geringfügige Abweichungen von Mustern, insbesondere hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit und der Farbtöne, sind im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen zulässig. Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Ware. Ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung besteht nicht. Jegliche Haftung des Verkäufers ist mit dem Wert der gelieferten Ware begrenzt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.


7. Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung 3 Tage vor Versand ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung bzw. Zahlung gutgeschrieben. Kommt der Käufer mit Teilzahlungen in Verzug, so wird unsere Gesamtforderung sofort zur Zahlung fällig, ebenso bei Wechselprotesten alle noch laufendenWechsel ungeachtet des ursprünglichen Verfalltages. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselgebühren trägt der Käufer.Die Zurückbehaltung von Zahlung wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger, vom Lieferer nicht schriftlich anerkannter Gegenansprüche, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist - soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins sind Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über der jeweils geltenden Nationalbankrate zu bezahlen, ohne das es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, werden alle unsere, auch gestundeten Forderungen sofort zur Zahlung fällig und es steht uns das Recht zu, für sämtliche noch ausständige Lieferungen, auch abweichend von vorher vereinbarten Bedingungen, Vorauszahlungen oder Sicherstellungen zu verlangen. Für die Verfolgung unserer Ansprüche notwendige und zweckmäßige Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten sind vom Käufer zu ersetzen.


7.1 Zahlung
1. Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer mit dessen Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunfähig ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit steht, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.
2. Der Besteller erklärt sich einverstanden, dass Mahnspesen bzw. Inkassospesen sowie die Kosten vorprozessualen Einschreitens unseres Rechtsanwaltes in Rechnung gestellt werden und verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung dieser Kosten. Weiters erklärt er sich ausdrücklich damit einverstanden, dass kapitalisierte Zinsen und Mahnbzw. Inkassospesen bzw. Kosten des vorprozessualen anwaltlichen Einschreitens als Hauptsachenbetrag dem Klagbetrag aus der ursprünglichen Forderung im Falle eines gerichtlichen Verfahrens zugezählt werden.


8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Gesamtforderung (einschließlich der Nebenkosten), auch bei Weiterverkauf, unser Eigentum. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter
Ausschluß des Eigentumserwerbes des Verarbeiters nach den Bestimmungen des ABGB. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechungswertes der Vorbehaltsware. Der Käufer darf unser Eigentum nur in gewöhnlichem Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen, und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus einer Weiterveräußerung gemäß den folgenden Absätzen auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach der Verarbeitung und ob sie an einer oder an mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartigeForderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinem Abnehmer bekanntzugeben. Zugriffe dritter Personen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der durch die Bezahlung der gelieferten Ware erloschene Eigentumsvorbehalt lebt dann wieder auf, falls eine spätere Lieferung unbezahlt bleibt,diese Ware jedoch aus welchen Gründen immer, nicht mehr zurückgeholt werden kann. Wir sind in diesem Falle berechtigt, frühere, bezahlteLagerware im Gegenwert der späteren unbezahlten Lieferung
zurückzuholen.


9. Warenrücknahme
Eine Warenrücknahme ist nur nach Zustimmung der Geschäftsleitung und nur bei Lagerware möglich! Bei Rücknahme werden 20% des Warenwertes als Manipulationsgebühr verrechnet. Für zurückgenommeneWare wird Gutschrift erteilt. Rückzahlung von Guthaben ist generell ausgeschlossen. Nur unbeschädigte, trockene, ganze und ungeöffnete Verpackungseinheiten werden franko unser Lager zurückgenommen.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung ist der Sitz der Verkäuferfirma. Es kommt österreichisches materielles Recht unter Ausschluß der Verweisungsnormen jedoch das UN-Kaufrechte zur Anwendung. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien. Es steht dem Verkäufer jedoch frei, gegebenenfalls auch das für den Käufer zuständige Gericht anzurufen.


11. Abtretung
Der Verkäufer kann alle seine Rechte aus dem Kaufvertrag zur Gänze oder im einzelnen an dritte Personen abtreten bzw. seine Pflichten ebenso durch Dritte erfüllen lassen. Verfügungen des Käufers über allfällige Forderungen an den Verkäufer sind nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung bei sonstiger Unwirksamkeit möglich.
12. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Verkauf -und Lieferbedingungen ungültig sein, so bleiben die Restbestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird automatisch durch eine gültige ersetzt, die den beabsichtigten Zweck in rechtlicher und wirtschaftlicher Weise soweit wie möglich entspricht.


WOHNGESUND, 1030 Wien, Stand Dezember 2004
VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN