1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf-, Werkverträge
und sonstige Leistungen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen,
telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur verbindlich,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbestimmungen
des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich
schriftlich durch uns bestätigt wird. Soweit in der jeweils gültigen
Preisliste bzw. in Sonderangeboten unserer Firma Verkaufs-, Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen enthalten sind, gehen diese den entsprechenden
nachfolgenden Bedingungen vor, sofern bei Vertragsabschluß ausdrücklich
auf solche Preislisten und/oder Sonderangebote Bezug genommen wird.
Alle übrigen nachstehend angeführten Bedingungen behalten
ihre Gültigkeit.
2. Angebot/Aufträge
Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend, soweit sie nicht
ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Telefonische Aufträge
nehmen wir nur auf Gefahr des Auftraggebers an. Bestellungen werde
mit Zugang einer Auftragsbestätigung oder des Lieferscheines
sowie bei Unterzeichnung unseres Angebot/ Bestellscheines verbindlich.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit
schriftlicher Bestätigung durch uns, soweit sie nicht von §
10 KSchG erfasst werden.
Bestätigte Preise gelten nur bei tatsächlicher Abnahme der
bestellten Menge. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn
wir sie schriftlich als Festpreise zusagen, ansonsten kommen die am
Tag der Lieferung nach unserer Preisliste gültigen Preise zur
Berechnung.
3. Lieferung/Leistung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Erfüllungsort
(Leistungsort) ist der Versandort, auch bei Lieferung "frei Bestimmungsort".
Der Käufer hat für die Übernahme und Sicherstellung
der Ware am Lieferort zu sorgen. Kommt der Käufer dieser Pflicht
nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, die Ware dort
abzuladen. In unserer Lieferung ist kein Vertragen der Waren enthalten.
Wir setzen das Vorhandensein eines geeigneten Gabelsteplers zur Abladung
voraus. Falls vom Frachtführer Kosten für Verzögerungen
verrechnet werden sind diese vom Kunden zu bezahlen. Lieferfristen
gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung unserer
Vorlieferanten. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung
der vom Käufer bis dahin zu erbringenden Vertragspflichten voraus.
Arbeitskämpfe,unvorhergesehene Ereignisse, hoheitliche Maßnahmen,
Verkehrsstörungen usw. befreien uns für die Dauer ihrer
Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht
und verlängern die Lieferfrist sinngemäß. Es ist ausdrücklich
vereinbart, dass nach entstprechender Werksnorm geliefert wird (DIN,
EU oder andere Normen gelten nur wenn diese von uns in jedem Einzelfall
schriftlich zugesagt wurde.)
4. Versandkosten
Sowohl bei Versand als auch bei Zustellung, sind die Kosten vom Käufer
zu tragen. Ausgenommen schriftlich anders vereinbart!
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an
den Frachtführer oder den sonst mit der Versendung Beauftragten
auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn der Lieferer
die Versandkosten übernommen hat. Offensichtliche Beschädigungen
oder Fehlmeldungen
sind vom Käufer sofort bei der Lieferung auf dem Lieferschein
oder Frachtbrief zu vermerken und vom Auslieferer schriftlich zu bestätigen.
6. Mängelrüge/Gewährleistung
Offensichtliche Beschädigungen und Fehlmengen sind bei sonstigem
Verlust des Anspruches binnen fünf Werktagen schriftlich zu melden.
Wird ein Mangel zu einem späteren Zeitpunkt offensichtlich jedoch
noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist, festgestellt, so hat
ihn der Käufer binnen drei Werktagen nach der Entdeckung schriftlich
zu melden. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel an Ort und Stelle
festzustellen. Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf bei sonstigem
Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten
Waren nichts geändert werden. Insbesondere darf die Ware nicht
verarbeitet werden.
Geringfügige Abweichungen von Mustern, insbesondere hinsichtlich
der Oberflächenbeschaffenheit und der Farbtöne, sind im
Rahmen der handelsüblichen Toleranzen zulässig. Die Gewährleistung
geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten
Ware. Ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung besteht nicht. Jegliche
Haftung des Verkäufers ist mit dem Wert der gelieferten Ware
begrenzt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie
für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
7. Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung 3 Tage vor
Versand ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind nicht verpflichtet,
Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Wechsel nehmen wir nur
vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel
werden erst nach Einlösung bzw. Zahlung gutgeschrieben. Kommt
der Käufer mit Teilzahlungen in Verzug, so wird unsere Gesamtforderung
sofort zur Zahlung fällig, ebenso bei Wechselprotesten alle noch
laufendenWechsel ungeachtet des ursprünglichen Verfalltages.
Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselgebühren trägt
der Käufer.Die Zurückbehaltung von Zahlung wegen Gewährleistungsansprüchen
oder sonstiger, vom Lieferer nicht schriftlich anerkannter Gegenansprüche,
ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist - soweit
gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Bei Überschreitung
eines Zahlungstermins sind Verzugszinsen in Höhe von fünf
Prozent über der jeweils geltenden Nationalbankrate zu bezahlen,
ohne das es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Bei Zahlungsschwierigkeiten
des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, werden alle unsere,
auch gestundeten Forderungen sofort zur Zahlung fällig und es
steht uns das Recht zu, für sämtliche noch ausständige
Lieferungen, auch abweichend von vorher vereinbarten Bedingungen,
Vorauszahlungen oder Sicherstellungen zu verlangen. Für die Verfolgung
unserer Ansprüche notwendige und zweckmäßige Mahn-,
Inkasso- und Anwaltskosten sind vom Käufer zu ersetzen.
7.1 Zahlung
1. Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer
mit dessen Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer
zahlungsunfähig ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang
mit der Zahlungsverbindlichkeit steht, gerichtlich festgestellt oder
vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.
2. Der Besteller erklärt sich einverstanden, dass Mahnspesen
bzw. Inkassospesen sowie die Kosten vorprozessualen Einschreitens
unseres Rechtsanwaltes in Rechnung gestellt werden und verpflichtet
sich zur vollständigen Bezahlung dieser Kosten. Weiters erklärt
er sich ausdrücklich damit einverstanden, dass kapitalisierte
Zinsen und Mahnbzw. Inkassospesen bzw. Kosten des vorprozessualen
anwaltlichen Einschreitens als Hauptsachenbetrag dem Klagbetrag aus
der ursprünglichen Forderung im Falle eines gerichtlichen Verfahrens
zugezählt werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
unserer Gesamtforderung (einschließlich der Nebenkosten), auch
bei Weiterverkauf, unser Eigentum. Be- und Verarbeitung erfolgen für
uns unter
Ausschluß des Eigentumserwerbes des Verarbeiters nach den Bestimmungen
des ABGB. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe
des Rechungswertes der Vorbehaltsware. Der Käufer darf unser
Eigentum nur in gewöhnlichem Geschäftsverkehr zu seinen
normalen Geschäftsbedingungen, und solange er nicht im Verzug
ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die
Forderung aus einer Weiterveräußerung gemäß
den folgenden Absätzen auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen
über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderungen
des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware
ohne oder nach der Verarbeitung und ob sie an einer oder an mehrere
Abnehmer weiterveräußert wird. Der Käufer ist berechtigt,
Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen
Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartigeForderungen
durch Abtretung zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet,
die Abtretung an uns seinem Abnehmer bekanntzugeben. Zugriffe dritter
Personen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der durch die Bezahlung
der gelieferten Ware erloschene Eigentumsvorbehalt lebt dann wieder
auf, falls eine spätere Lieferung unbezahlt bleibt,diese Ware
jedoch aus welchen Gründen immer, nicht mehr zurückgeholt
werden kann. Wir sind in diesem Falle berechtigt, frühere, bezahlteLagerware
im Gegenwert der späteren unbezahlten Lieferung
zurückzuholen.
9. Warenrücknahme
Eine Warenrücknahme ist nur nach Zustimmung der Geschäftsleitung
und nur bei Lagerware möglich! Bei Rücknahme werden 20%
des Warenwertes als Manipulationsgebühr verrechnet. Für
zurückgenommeneWare wird Gutschrift erteilt. Rückzahlung
von Guthaben ist generell ausgeschlossen. Nur unbeschädigte,
trockene, ganze und ungeöffnete Verpackungseinheiten werden franko
unser Lager zurückgenommen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung ist der Sitz der Verkäuferfirma.
Es kommt österreichisches materielles Recht unter Ausschluß
der Verweisungsnormen jedoch das UN-Kaufrechte zur Anwendung. Gerichtsstand
für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien. Es steht dem
Verkäufer jedoch frei, gegebenenfalls auch das für den Käufer
zuständige Gericht anzurufen.
11. Abtretung
Der Verkäufer kann alle seine Rechte aus dem Kaufvertrag zur
Gänze oder im einzelnen an dritte Personen abtreten bzw. seine
Pflichten ebenso durch Dritte erfüllen lassen. Verfügungen
des Käufers über allfällige Forderungen an den Verkäufer
sind nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung bei sonstiger
Unwirksamkeit möglich.
12. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Verkauf -und Lieferbedingungen ungültig
sein, so bleiben die Restbestimmungen davon unberührt. Die ungültige
Bestimmung wird automatisch durch eine gültige ersetzt, die den
beabsichtigten Zweck in rechtlicher und wirtschaftlicher Weise soweit
wie möglich entspricht.
WOHNGESUND, 1030 Wien, Stand Dezember 2004
VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN